Margareten-A bis Z

A

Advent

Die Adventszeit ist eine Zeit besonderer Stimmungen, Aktivitäten und Feiern. Regelmäßig treffen sich Klassen zum Adventssingen rund um den Weihnachtsbaum. In den Klassen brennen gemütliche Lichter und es werden Adventskalender aufgehängt. Es wird gesungen, musiziert, gebastelt, vorgelesen und Gedichte gelernt. Die Fenster werden weihnachtlich geschmückt, Theaterstücke und Gedichte für eine Weihnachtsfeier eingeübt … überall spürt man die Vorfreude und die Spannung auf Weihnachten.

Anmeldung und Schulneulinge

Die Anmeldezeit für Ihr Kind beginnt im Herbst des Jahres vor der Einschulung. Alle Kinder, die bis zum 30.09. sechs Jahre alt werden, werden zum 1. August schulpflichtig und müssen für das kommende Schuljahr angemeldet werden. Eltern/Erziehungsberechtigte schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulträger eine schriftliche Einladung mit der Bitte einen Anmeldetermin bei der Schule Ihrer Wahl auszumachen. Eltern/Erziehungsberechtige müssen sich hierzu im Sekretariat der Margaretenschule (0251-986 2306-0 oder sekretariat@marga.ms.de) melden.  Am Anmeldetag führen wir dann ein Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind und informieren Sie über die nächsten Schritte bis zum Schulstart. Alle schulpflichtigen Kinder müssen sich in einer Grundschule anmelden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgt nur in medizinisch begründeten Fällen. Eine Aufnahmebestätigung erhalten Sie Ende März/Anfang April.

Anmeldung für die weiterführenden Schulen

Auf einem Informationsabend im November eines jeden Schuljahres können Sie sich als Eltern/Erziehungsberechtigten über die verschiedenen Schulformen (Gesamtschule, Sekundarschule, Gymnasium, Realschule, Hauptschule) informieren. Zusätzliche Informationen werden in den 4. Schuljahren verteilt. Wichtige Termine über Informationsabende verschiedener weiterführender Schulen können Sie außerdem den Tageszeitungen entnehmen. In der Regel informieren die Klassenleitungen im November die Eltern/Erziehungsberechtigten der Viertklässler*innen im Rahmen eines Sprechtages über den Leistungsstand und das Leistungsvermögen ihres Kindes und empfehlen mit dem Halbjahreszeugnis im Januar eine Schulform.

Ansteckende Krankheiten

Bei ansteckenden Erkrankungen, die meldepflichtig sind und bei Ungezieferbefall und Kopfläusebefall ist die Schule umgehend zu benachrichtigen. Das Kind darf erst wieder zum Unterricht, wenn es ansteckungsfrei ist. Die Info zum Infektionsschutz bitten wir zu Kenntnis zu nehmen (s. homepage: www.margaretenschule.de –> Service –> downloads)

Antolin

Antolin ist eine web-basierende Plattform für die Leseförderung (www.antolin.de). Die Kinder erhalten von der Klassenlehrkraft einen eigenen Zugang mit Passwort. Die Schüler*innen wählen eigenständig Bücher aus, die sie bereits gelesen haben und beantworten dann Fragen zu dem jeweiligen Buch. Auf diese Weise fördert „Antolin“ das sinnentnehmende Lesen und motiviert die Kinder, sich mit den Inhalten der gelesenen Werke auseinander zu setzen.

AO-SF

Wenn ein Kind große Lernschwierigkeiten oder starke soziale Verhaltensauffälligkeiten zeigt, die durch die Förder- und Differenzierungsmöglichkeiten der Grundschule nicht aufgefangen werden können, wird in der Regel durch die Klassenleitungskraft ein Verfahren eingeleitet, um den sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes zu prüfen. Ein*e Sonderpädagoge*in beobachtet das Kind im Unterricht, führt Tests durch und berät im Anschluss Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bezüglich der weiteren Förderung des Kindes. Das Schulamt entscheidet dann anhand der Testergebnisse und nach Anhörung der Eltern/Erziehungsberechtigten über den sonderpädagogischen Förderbedarf, die Förderschwerpunkte und den Förderort, an dem das Kind am besten weiter individuell gefördert werden kann.

Arbeitsgemeinschaften – AGs

Der Förderverein der Margaretenschule bietet in der Regel AGs für alle Kinder an (siehe Homepage: www.margaretenschule.de –> Förderverein und AG-Heft).

Arbeitsmaterial

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sein Schul- und Arbeitsmaterial immer vollständig und ordentlich dabei hat. Unser gemeinsames Ziel soll sein, dass die Kinder sich selbst für ihr Material verantwortlich fühlen und einen sorgfältigen Umgang damit erlernen.

Attest

Bei Nichtteilnahme am Schwimm- oder Sportunterricht über einen längeren Zeitraum ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Auf Anfrage ist auch bei einer Krankmeldung ein Attest einzureichen. Ebenso bei Erkrankungen vor und nach den Ferien oder zischen Wochenenden und Feiertagen.

Aufsicht

Die Aufsicht vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen ist durch einen Aufsichtsplan geregelt. Ansprechpartner*in für die Kinder sind die am Vormittag die aufsichtsführenden Lehrkräfte, am Nachmittag das Personal des offenen Ganztages.

Aula

Im 1. Stock befindet sich unsere Aula, die von allen Klassen und zu allen Anlässen genutzt werden kann, z.B. für Feiern, Ausstellungen, Vorträge, usw.

Außerschulische Lernorte

…finden sich überall. Dies können ein Besuch in einer Stadtbücherei, der Bäckerei, bei der Feuerwehr, eine Erkundungswanderung, ein Besuch im Museum oder im Münsteraner Zoo sein. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Außerschulische Lernorte bieten Kindern die Möglichkeit, außerhalb des Schulgebäudes am „Ort des Geschehens“ Lerninhalte zu erleben und zu erlernen. Daher nutzen die Lehrkräfte der Margaretenschule immer wieder Möglichkeiten das Klassenzimmer zu verlassen und außerhalb Lerninhalte zu vermitteln. Für neue Lernorte und Anregungen der Eltern sind wir stets offen.

Ausflüge und Wandertage

Unverzichtbarer Bestandteil des Schullebens sind Ausflüge, Wandertage und Lerngänge. Es gibt keine festgelegte Anzahl an Fahrten, die Klassenlehrkraft wählt geeignete Ausflugsziele aus. Oft stehen sie in Verbindung zum Sachunterricht.

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B

Beginn der Unterrichtsstunden und Pausen

1. Stunde:         8.10 Uhr         bis        8.55 Uhr

2. Stunde:        8.55 Uhr         bis        9.40 Uhr

3. Stunde:        10.10 Uhr       bis       10.55 Uhr

4. Stunde:        10.55 Uhr        bis       11.40 Uhr

5. Stunde:        11.55 Uhr        bis       12.40 Uhr

6. Stunde:        12.40 Uhr        bis       13.25 Uhr

  1. Hofpause: 9.40 Uhr bis 10.00 Uhr (anschließend 10 Minuten Frühstückspause)
  2. Hofpause: 11.40 Uhr bis 11.55 Uhr

Befreiung / Beurlaubung vom Unterricht

Aus wichtigen Gründen kann Ihr Kind auf einen Antrag hin vom Schulbesuch befreit werden, wobei die Befreiung schriftlich bei der Schule beantragt werden muss.

Zuständig für die Beurlaubung für einzelne Stunden sind die Fachlehrkräfte,

für bis zu zwei Unterrichtstagen die Klassenlehrkraft und  darüberhinaus die Schulleiterin. Beurlaubungen über diesen Zeitraum hinaus müssen schriftlich beim Schulamt für die Stadt Münster beantragt werden.

Eine Befreiung vor Ferienbeginn, nach dem Ferienende oder bei verlängerten Wochenenden durch Feiertage muss rechtzeitig im Sekretariat/Schulleitung beantragt werden und ist nur aus einem schwerwiegenden Grund zulässig (günstigere Reisekosten sind kein schwerwiegender Grund). Jeder entsprechende Antrag bedarf einer detaillierten Begründung mit den nötigen Anlagen (z.B. Kurbescheinigung der Krankenkasse u.a.).

Betreuung mit BMB und OGS sowie Frühbetreuung

Die Betreuung in der Margaretenschule heißt Drachenland. Im Drachenland gibt es die Drachenhöhle (OGS)und das Drachental (BMB).

Im Drachenland arbeitet als pädagogische Fachkraft unsere Koordinatorin Katrin Brüggelmann-Eitler. Unterstützt wird sie von der stellvertretenden Koordinatorin Barbara Ficht, Luisa Schwenen-Beckonert (Gruppenleitung), Benedikt Knappe (Gruppenleitung), Martina Mielisch (Gruppenleitung), Jens Ueberbach (Gruppenleitung), Anna Haberecht, Jasmin (Gruppenleitung) sowie einem Team aus pädagogischen Mitarbeiter*innen.
Im Drachental arbeiten pädagogische Mitarbeiter*innen, die im Rahmen der Verzahnungskräfte im gesamten Drachenland eingesetzt werden.
In die Drachenhöhle kommen die Kinder im Anschluss an den Unterricht. Sie nehmen im Klassenverband gemeinsam ihr Mittagessen ein und die Lernzeiten werden betreut. Die Kinder bleiben von Montag bis Donnerstag bis spätestens 16.15 Uhr, freitags bis 15.00Uhr.
Das Drachental betreut Kinder der Klassen 1 bis 3 bis spätestens 13.25 Uhr.

Bewegliche Ferientage

Jedes Jahr stehen den Schulen 3-4 bewegliche Ferientage zur Verfügung. Über die Festsetzung der beweglichen Ferientage beschließt die jeweilige Schulkonferenz, wobei von der Stadt Münster einige Termine schon vorgegeben sind. Meist verbinden wir diese Tage mit einem Feiertag, so dass die Familien ein verlängertes Wochenende miteinander verbringen können.

Bücherei

Seit einigen Jahren hat die Margaretenschule eine eigene Schulbücherei.. Alle Kinder haben hier die Möglichkeit Bücher auszuleihen oder auch nur darin zu stöbern.

Sollten Sie gut erhaltene Bücher zu Hause haben, die Sie der Bücherei spenden können, würden wir uns sehr freuen. Weitere Elternunterstützung wird gerne gesehen.

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C

City-Roller und Fahrräder

Von 7.30-16.15 Uhr ist auf dem Schulgelände das Fahren verboten. Die Fahrzeuge werden an den Fahrradständern geparkt und abgeschlossen. Während der OGS-Zeiten können Einzelregelungen getroffen werden.

Computer/Laptop/IPad und Medienerziehung

Inzwischen ist die Arbeit mit dem Computer/Laptop/Ipad wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit geworden.

Derzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe an dem Medienkonzept und dem Medieneinsatz an unserer Schule.
Allerdings ist es wichtig, dass auch Sie zu Hause die Medienerziehung und -kompetenz Ihrer Kinder unterstützen. Achten Sie darauf, was Ihr Kind am Computer/Laptop/Ipad, etc. und vor allem im Internet „treibt“ und finden Sie sinnvolle Regeln zu Nutzung.

CVjM

Einmal in der Woche unterstützen uns Mitarbeiter des CVJM. Sie bieten in der großen Pause vielfältige Spielangebote an.

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D

DaZ

Fast alle Kinder kommen schon vor der Schulzeit mit mehr als einer Sprache in Kontakt: durch Medien, in ihrer nahen Umgebung oder durch zwei Familiensprachen. Viele Kinder lernen Deutsch neben oder nach einer anderen Sprache. Die Grundschule ist Fundament und erste Schaltstelle für Bildungsfortschritt und Lebenschancen. Daher ist es das Ziel unserer Fördermaßnahmen, Schüler möglichst schnell die sprachlichen Grundlagen der deutschen Sprache zu vermitteln, um ihnen eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht, am Schulleben und im Alltag zu ermöglichen. Die Förderung der sprachlichen Kompetenzen sorgt auch dafür, dass die Schüler leistungsmäßig besser abschneiden und in ihren sprachlich-kognitiven Fähigkeiten gefördert werden. Zur Stärkung der sprachlichen Identität und der Lernmotivation werden die sprachlichen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler in ihrer Erstsprache im Sprachförderunterricht gerade zu Beginn immer wieder mit einbezogen. So erleben sich die Kinder auch immer wieder in einer sprachkompetenten Rolle. (siehe: www.margaretenschule.de –> Konzepte –> DaZ-Konzept)

Differenzierter Unterricht

Grundschüler(innen) kommen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen zur Schule. Alle sollen in ihrer Individualität die Bildungsziele der Grundschule erreichen. Um dies zu gewährleisten, muss eine Differenzierung erfolgen.

Die Kinder werden gemäß ihrem individuellen Lernstand gefördert. Dies geschieht z. B. durch differenzierten Klassenunterricht, Kooperation mit anderen/höheren Klassen, in Förderstunden, durch unterschiedliche Hausaufgaben, mit Hilfe von Leseeltern oder durch
Teamteaching.

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E

Eltern- Mitwirkung

Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die beste Voraussetzung, Schule für unsere Kinder positiv erfahrbar werden zu lassen. Die wichtigste Stelle für Zusammenarbeit ist die Klassenlehrerin sofern es das eigene Kind betrifft. Darüber hinaus zeigt sich die Elternarbeit bei unterschiedlichen Aktivitäten, wie z.B. als Klassenpflegschaftsvorsitzende, Schulpflegschaft, Anwesenheit bei Sprechtagen und Elternabenden, Unterstützung und Mitarbeit bei Projekten, Festen und Ausflügen, Leseeltern u.v.m. Helfen Sie Klassenlehrkräften im Unterricht, bitten wir Sie eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben.

Elternsprechtage

Zweimal im Schuljahr (meist im November und im März) lädt die Schule zum Elternsprechtag ein. Elternsprechtage sind eine Möglichkeit für Eltern, sich mit der Klassenlehrerin über die schulischen Leistungen und das Verhalten ihrer Kinder und andere auf die Schule bezogene Themen zu unterhalten. Das Gespräch kann mit oder ohne Beisein der Kinder stattfinden. Ein Termin dauert ca. 15 Minuten. Sie als Eltern werden über die genauen Sprechzeiten durch die Klassenlehrerin informiert. Sollten Sie über die 15 Minuten heraus weiteren Gesprächsbedarf haben, sollten Sie einen weiteren Termin mit der Klassenlehrerin in einer ihrer Lehrersprechstunden vereinbaren.

Elternpflegschaften siehe Klassenpflegschaftssitzungen

Erkrankungen

Die Schüler müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen, dennoch sollten sich kranke Kinder zu Hause erholen. Bei Erkrankung des Kindes ist die Schule an jedem Tag seiner Abwesenheit zu benachrichtigen (möglichst bis 7.45 Uhr). Bitte rufen Sie in diesem Fall im Sekretariat an.

Bei meldepflichtigen Krankheiten (siehe Infektionsschutzbrief –> www.margaretenschule.de –> Service –> downloads) muss in der Regel bei Wiedereintritt in die Schule ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

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F

Ferientermine

s. Terminliste und s. www.margaretenschule.de

Feste und gemeinschaftliche Aktivitäten

Neben den einzelnen Klassenfesten feiern wir mit unseren Kindern auch andere Feste im Jahreskreis. Dazu werden Unterrichtseinheiten u.a. mit Liedern, Gedichten und Bastelarbeiten durchgeführt.

Hier einige Beispiele für Feste und Aktivitäten, die mit der ganzen Schulgemeinde gefeiert werden: Karneval, Lesefeste, Sommerfeste, Lambertus, Adventssingen, gemeinschaftliches Singen zu den Jahreszeiten, Besuch des Weihnachtsstückes der Städtischen Bühnen Münster…

Fördern und Fordern

Es gibt Förderunterricht in jeder Klassenstufe, sowie gezielte Sprachförderung für Kinder mit anderer Muttersprache. Begabte Schüler werden auf unterschiedliche Art gefördert, z. B. durch Freiarbeitsmaterial, Arbeit am PC, Tages- und Wochenpläne, Teilnahme an Wettbewerben usw. (siehe auch „Differenzierter Unterricht“).

Förderverein

Die schulische Arbeit wird durch das Wirken des Fördervereins auf vielfältige und nachhaltige Art und Weise unterstützt. Er unterstützt die Schule und damit die Kinder finanziell und bringt sich engagiert in die Organisation von Festen der Schule ein. Durch die Organisation von AG´s bietet er den Kindern ein halbjährlich wechselndes Freizeitangebot. Diese Angebote finden nachmittags (meist) in den Räumen der Schule statt. Eltern leiten diese ehrenamtlich.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Förderverein“.

Fotos – Fotograf

Während des Schuljahres gibt es zahlreiche Momente, die es verdienen, fotografisch festgehalten zu werden. Zum Teil werden sie auf der Homepage veröffentlicht. Bei der Anmeldung können Sie angeben, ob Sie damit einverstanden sind.

Einmal im Schuljahr werden Klassenfotos gemacht. Diese werden in den Klassenräumen ausgestellt und können bestellt werden. Die Koordination läuft über den Förderverein.

Frühstückspause

Nach der großen Pause haben die Kinder eine Frühstückspause von etwa 10 Minuten. Jedes Kind sollte ein Frühstück mitbringen. Wasser ist in jeder Klasse vorhanden. Trinkpäckchen, gesüßte Säfte sowie Süßigkeiten (z.B. Milchschnitte, Fruchtzwerge, gesüßte Cornflakes etc.) sind nicht so gerne gesehen. (s. auch Gesunde Ernährung)

Fundsachen

Die „Sportfundsachen“ werden in der Turnhalle aufbewahrt, alle anderen Fundsachen werden vor der Verwaltung im Hauptgebäude in einer Kiste verwahrt. Wertsachen und Schlüssel werden im Sekretariat aufbewahrt. Kleidung, die zu Beginn jeder Ferien nicht abgeholt wurde, wird entsorgt.

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G

Gemeinsames Lernen

In der Margaretenschule werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinschaftlich mit allen Kindern unterrichtet (siehe auch: www. margaretenschule.de –> Konzepte –> Inklusionskonzept).

Gesprächstermine

Die Lehrkräfte stehen in ihren Sprechstunden und nach Vereinbarung zu einem Gespräch zur Verfügung. Bitte melden Sie dies aber vorher im Sekretariat oder bei der Lehrperson selbst an. Zur Kommunikation stehen auch das Hausaufgabenheft oder die gelbe Mappe zur Verfügung.

Gesunde Ernährung

Ein gesundes Frühstück und eine ausgewogene Ernährung sind besonders wichtig für Kinder, denn ihr Körper braucht Energie und Nährstoffe um zu wachsen. Ein Pausenbrot mit Wurst oder Käse und dazu Obst oder Gemüse bringt die Energie und Ausdauer, die ein Kind benötigt um den Schulalltag konzentriert und gestärkt durchzustehen.

Gewaltprävention

Unter der großen Überschrift „Gesunde Schule“ ordnen wir auch den Bereich Gewaltprävention ein. Es geht darum, dass alle an Schule Beteiligten insbesondere die Kinder sich in der Margaretenschule als Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum wohlfühlen, aufeinander Rücksicht nehmen und in einer guten Atmosphäre zusammen leben, lernen und arbeiten können. Maßnahmen dazu können in kleinen Gruppen, im Klassenverband oder auch klassen- bzw. jahrgangsübergreifend stattfinden. In Kooperation mit dem asb (Arbeitskreis soziale Bildung) haben wir bereits zweimal das Projekt „Halt!-Keine Gewalt!“ durchgeführt.

Gottesdienste

Im Schuljahr werden vier ökumenische Gottesdienste gemeinsam mit den kirchlichen Vertretern beider Konfessionen gestaltet. Zu diesen Gottesdiensten sind alle Kinder, Eltern und Mitarbeiter der Schule eingeladen.

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H

Handy

Handys und andere elektronischen Geräte gehören nicht in die Schule und sollen zu Hause gelassen werden. Auch bei Klassenausflügen und Klassenfahrten sind Handys nicht erwünscht. In Notfällen ist die begleitende Lehrkraft in der Regel aber über ein Handy erreichbar.

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Festigung und Vertiefung des Unterrichtsstoffs. Sie sind wichtige Übungen. Hausaufgaben gehören laut Schulgesetz zu den Pflichten des Schülers. In den meisten Klassen notieren die Kinder ihre Hausaufgaben täglich im Hausaufgabenheft.

Die Hausaufgaben in den einzelnen Jahrgängen sind so bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt sein sollten: 1. und 2. Jahrgang max. 30 Minuten; 3. und 4. Jahrgang max. 45 Minuten.

Aufgabe der Eltern ist es, darauf zu achten, dass die Aufgaben vollständig und sorgfältig erledigt werden.

Sollte ein Kind bei guter Arbeitshaltung zeitlich oder inhaltlich durch die Hausaufgaben überfordert sein, so können die Eltern die Aufgaben abbrechen und eine Mitteilung ins Hausaufgabenheft schreiben. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen auch die Klassenlehrerin anzusprechen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Zurzeit wird unser Hausaufgaben-Konzept überarbeitet. Sobald es umgesetzt wird können Sie es auf unserer Homepage abrufen (www.margaretenschule.de à Konzepte à Hausaufgaben-Konzept).

Hausaufgaben (in der OGS)

In der Hausaufgabenhilfe (oder auch Lernzeit) der OGS werden die Kinder von pädagogischen Mitarbeitern, Erziehern und Lehrern begleitet. Zurzeit wird unser Hausaufgaben-Konzept überarbeitet. Sobald es umgesetzt wird können Sie (voraussichtlich nach den Sommerferien 2021) es auf unserer Homepage abrufen (www.margaretenschule.de –> Konzepte –> Hausaufgaben-Konzept).

Haus des Lernens

Die Margaretenschule versteht sich nicht nur als ein Ort des Lernens, sondern auch als ein Ort an dem Kinder und Erwachsene gemeinsam leben.

Das Zusammenleben basiert auf nebenstehenden Grundregeln.Haus des Lernens

Diese Regeln werden in den einzelnen Klassen, im Klassenrat und darüber hinaus auch im Schülerrat thematisiert. Jede Klasse leitet ihre Klassenregeln daraus ab und visualisiert sie auf einem Plakat. Ebenso ergeben sich daraus die Regeln für das weitere Schulleben am Vormittag und am Nachmittag.

Homepage

Neues über unsere Schule, Termine, Fotos und vieles mehr erfahren Sie unter:

www.margaretenschule.de

Sollten Sie nicht wollen, dass Ihr Kind (Ausnahme Gruppenfotos über acht Personen, ohne Namen/Zuordnung) auf der schuleigenen Homepage erscheint, teilen Sie uns dieses bitte schriftlich auf dem entsprechenden Formular mit, welches Sie im Sekretariat erhalten und auch auf unserer Homepage unter www.margartenschule.de –> Elternservice –> downloads herunterladen können.

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I

Informationen

Die Eltern-Info-Wand befindet sich vor den Verwaltungsräumen in der 1. Etage des Hauptgebäudes. Dort finden Sie Hinweise auf Veranstaltungen, Termine, Aktuelles, Briefe, Allgemeines und Infoabende.

Die Schüler-Info-Wand befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes in der „Pausenhalle“ gegenüber des Spieleausleihwagens. Dort finden Sie Informationen und Hinweise von Schülern für Schüler.

Inklusion

Das Inklusionskonzept der Margaretenschule gibt Auskunft darüber, wie ein besonderer Unterstützungsbedarf festgestellt wird, welche Aspekte der Diagnostik, Netzwerkbildung und Teamarbeit zum Tragen kommen, wie Förderpläne aufgestellt und evaluiert werden, welche Förderschwerpunkte in welcher Weise gegenwärtig relevant sind, wie der Förderunterricht organisiert ist, welche Rahmenbedingungen zurzeit bestehen und auf welcher pädagogischen Grundhaltung das gemeinsame Lernen basiert. (siehe: www.margaretenschule.de –> Konzepte –> Inklusionskonzept)

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J

JekisS – Jedem Kind seine Stimme

In Kooperation mit der Westfälischen Schule für Musik bieten wir für unsere Kinder die Teilnahme an einem Chor an, für den Sie Ihr Kind an der Musikschule anmelden müssen. Die Proben finden für die Erst- und Zweitklässler freitags in der fünften Stunde, für die Dritt- und Viertklässler in der sechsten Stunde statt. Mehrmals im Jahr singen alle Kinder der Schule gemeinsam mit dem Chor in der Turnhalle.

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K

Karneval

Am letzten Schultag vor dem Karnevalswochende feiern wir bei uns in der Schule Karneval. An diesem Tag dürfen alle Kinder kostümiert zur Schule kommen. Unterrichtsschluss ist wie gewohnt. Betreuung findet regulär statt.

Kindergarten / Kinder-Tagesstätten

Unsere Schule arbeitet eng mit den Kindergärten und Kinder-Tagesstätten in Münster-Mauritz zusammen. Besonders der Übergang in die Grundschule soll dabei so erfolgreich wie möglich für die Kinder gestaltet werden. Die Zusammenarbeit zeigt sich z. B. in regelmäßigen Gesprächen, in Hospitationen  der Lehrpersonen in den Kindertagesstätten sowie durch die Organisation eines „Schnuppertages“ in der Schule.

Klassenarbeiten/ Lernzielkontrollen

Schriftliche Lernzielkontrollen, Klassenarbeiten und andere Leistungsnachweise dienen der Beurteilung der Lernentwicklung und der Bewertung des Leistungsstandes.

Sie sind eine wichtige Rückmeldung für Schüler(innen) und Eltern, und eine Grundlage für das Erkennen des jeweiligen Förder- oder Forderbedarfes.

Alle Klassenarbeiten werden im Unterricht vorbereitet.

Klassenfahrten

Lernen kann und soll man auch außerhalb der Schule, deshalb werden in allen Klassen diverse Unterrichtsgänge durchgeführt. Im Laufe der Grundschuljahre unternehmen die Kinder eine Fahrt mit mindestens einer Übernachtung.

Klassenlehrerprinzip

In der Regel werden die Kinder vier Jahre lang von einer Klassenlehrerin betreut. Sehr viele Unterrichtsfächer werden von dieser in der eigenen Klasse unterrichtet. Dies ermöglicht eine vertraute Beziehung und intensive Zusammenarbeit zwischen Kindern, Eltern und der Klassenlehrkraft. Die Klassenlehrperson begleitet die Kinder beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. Die Schüler(innen) lernen so die Schule als Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum kennen. Im dritten und vierten Schuljahr werden sie zunehmend auch von Fachlehrkräften unterrichtet. Klassenlehrkräfte und Fachlehrkräfte verständigen sich fortdauernd über die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsarbeit.

Klassenpflegschaften

Als Klassenpflegschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller Erziehungsberechtigten der Schüler(innen) einer Klasse. Die Eltern beraten gemeinsam in ihrer Versammlung mit der Lehrperson über alle Belange auf Klassenebene. Die Klassenpflegschaft wählt eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung. Diese vertreten die Interessen der Klassen im Rahmen der Schulpflegschaft.

Klassenpflegschaftsvorsitzende

Der Klassenpflegschaftsvorsitzende und sein Vertreter werden am 1. Elternabend im neuen Schuljahr in der Regel auf 1 Jahr gewählt. Sie sollen als Bindeglied zwischen Lehrern und Eltern dienen. Die Klassenlehrkraft informiert den Klassenelternsprecher (auch über außergewöhnliche Vorfälle. Der Klassenpflegschaftsvorsitzende hat das Recht eine Klassenelternversammlung einzuberufen.

Klassenrat

Um das soziale Miteinander zu fördern und Probleme der Kinder ernst zu nehmen, findet in den Klassen regelmäßig ein Klassenrat statt. Die Kinder haben hier die Möglichkeit Ereignisse zu reflektieren, indem sie über Positives wie Negatives sprechen und bei Problemen gemeinsam nach Lösungen suchen. Außerdem können die Kinder u.a. Wünsche und Ideen (z.B. Organisation der Klassendienste, Schulhofgestaltung, Feste, Spiele für den Spielewagen, …) für das Zusammenleben in der Klasse und der Schule anbringen.

Krankmeldungen

Die Schüler müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen, dennoch sollten sich kranke Kinder zu Hause erholen. Bei Erkrankung des Kindes ist die Schule an jedem Tag seiner Abwesenheit zu benachrichtigen (möglichst bis 7.45 Uhr). Bitte rufen Sie in diesem Fall im Sekretariat an.

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L

Läuse, Krätze usw.

Sollten Sie bei Ihrem Kind Nissen oder Kopfläuse entdecken, sind Sie dazu verpflichtet uns dies sofort mitzuteilen (siehe Infektionsschutz-Mitteilung). Das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls sowie die pflichtgemäße Mitteilung darüber sind eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung.

(siehe § 34 Abs.5 IfSG: Eltern sind verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die das Kind besucht, Mitteilung über den Läusebefall, auch nach dessen Behandlung zu machen.)

Lehrerzimmer

Das Lehrerzimmer befindet sich in der ersten Etage des Hauptgebäudes neben dem Sekretariat.

Lern- und Förderempfehlungen

Lern- und Förderempfehlungen werden, falls nötig, von den Klassenlehrkräften oder Fachlehrkräften zum Halbjahr oder am Ende des Schuljahres ausgegeben. Ihnen geht eine Feststellung der Lernschwierigkeiten in bestimmten Fächern oder im Arbeits- und Sozialverhalten voraus. Daraus ergibt sich eine individuell auf das Kind abgestimmte Empfehlung. Für eine erfolgreiche Förderung ist eine Zusammenarbeit zwischen Kindern, Eltern und Lehrkräften Voraussetzung, – nur wenn alle zusammenwirken können Bedingungen erreicht werden, die die Grundlage für erfolgreiches Arbeiten sind.

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M

Mathematikwettbewerbe

In der Regel nehmen die 4. Klassen am Känguru-Wettbewerb und am landesweiten Mathematikwettbewerb teil.

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O

OGS (Offene Ganztagsgrundschule)

Unsere Schule bietet derzeit für rund 170 Kinder Plätze zur Betreuung im „Offenen Ganztag“ bis 16.00 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) an. Der „Offene Ganztag“ verändert den Alltag in unserer Schule und entlastet Familien, für die es möglich wird, Beruf und Kinder besser miteinander zu verbinden als bisher.  Der „Offene Ganztag“ bietet neben einem täglichen gemeinschaftlichen warmen Mittagessen, zusätzlich zum planmäßigen Unterricht Angebote außerhalb der Unterrichtszeit. Die außerunterrichtlichen Angebote der OGS sind insbesondere: Hausaufgabenbetreuung, Kreativangebote und Aktivitäten im Bereich Sport, Kunst, Theater, Musik, Werken und PC.

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P

Parken

Falls Sie Ihr Kind ausnahmsweise mit dem Auto zur Schule bringen müssen achten Sie bitte darauf keinesfalls anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht einzuschränken. Bitte nehmen sie Rücksicht auf andere Kinder und blockieren Sie nicht den Verkehr in der Straße. Das Befahren und Parken des Schulhofes ist hierbei verboten.

Pausen

Pausen dienen dazu, dass Schüler nach konzentrierter Arbeit ihrem Bewegungsdrang folgen können. Die Kinder dürfen die Grenzen des Schulhofes nicht überschreiten. Bei starkem Regen bleiben sie in der Klasse.

Pausenspielausleihe

Im unteren Eingangsbereich des Hauptgebäudes gibt es einen Spielewagen für das Ausleihen von Pausenspielen. In der großen Pause können die Kinder sich an zentraler Stelle besondere Spiele und Großgeräte, wie z.B. Riesen-Frisbeescheiben, Stelzen etc. ausleihen. Unser Schülerparlament hat in Zusammenarbeit mit allen Kindern verbindliche Spieleausleihregeln aufgestellt (www.margaretenschule.de –> Margaretenschul-Kids).

Praktikanten

Jedes Schuljahr werden an unserer Schule Schüler und Studenten bei ihrem Praktikum betreut. Für die Dauer von meist 2 bis 4 Wochen hospitieren, protokollieren und unterrichten die Praktikanten in einer oder verschiedenen Klassen (siehe: www.margaretenschule.de –> Konzepte).

Probleme

Sollten Probleme auftreten, die in einem direkten Lehrer-/Elterngespräch nicht geklärt werden können, stehen die Klassenpflegschaftsvertreter zur Verfügung. Bei zunächst unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten können auch die Schulpflegschaftsvorsitzenden oder die Schulleitung hinzugezogen werden.

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Q

Qualitätsanalyse

Die Bezirksregierung Münster erstellte im Januar 2016 einen Bericht der Qualitätsanalyse der Margaretenschule. Die Qualitätsanalyse NRW wird als zentrales Instrument zur Entwicklung und Sicherung der Qualität von Schulen durchgeführt, um Schulen in ihrer Eigenverantwortung zu stärken, ihnen detaillierte Informationen als Planungsgrundlage zu reichen und ihnen damit nachhaltige Impulse zur Weiterentwicklung bereitzustellen. Die Analyse stützt sich auf  vorgelegte Dokumente der Schule, Unterrichtsbeobachtungen und Interviews. Der Bericht liegt im Sekretariat zur Einsicht aus.

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R

Radfahrtraining

Im 3. und 4. Schuljahr fahren die Kinder zur Jugendverkehrsschule. Im 4. Schuljahr wird dann ein Radfahrtraining durch Verkehrspolizisten im schulnahen, öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt. Der theoretische Teil der Verkehrserziehung findet im Rahmen des Sachunterrichts statt.

Religionsunterricht

Religionsunterricht ist ein vorgeschriebenes Lehrfach. Eltern, die keinen Religionsunterricht für ihre Kinder wünschen oder andersgläubige Eltern, können ihre Kinder schriftlich vom Religionsunterricht zu Beginn des Schuljahres abmelden. Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden in diesen Stunden betreut.

Richtlinien und Lehrpläne

Die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sind die verbindlichen Grundlagen für den Unterricht, nach denen wir unsere Schulstunden ausrichten. Es gibt neben den allgemeinen Richtlinien Fachlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Sport, Evangelische Religion und Katholische Religion. Diese Lehrpläne beschreiben verbindliche Kompetenzerwartungen, die die Kinder am Ende der Grundschulzeit erreichen sollen.

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S

Schulanmeldung s. „Anmeldung und Schulneulinge“

Zur Anmeldung von Kindern, die bereits zuvor an einer anderen Schule waren, machen Sie bitte einen Termin für die Anmeldung im Sekretariat aus.

Schülerbücherei

(s. Bücherei)

Schülerparlament

Alle Klassen der Schule wählen zu Beginn eines Schuljahres eine Klassensprecherin und ihre Vertreterin. Diese vertreten die Belange ihrer Klasse im Schülerparlament, das regelmäßig tagt. Im Vorfeld sammeln sie in ihren Klassen Inhalte, die angesprochen werden sollen. Dies können beispielsweise Wünsche sein, die die Schulhofgestaltung, etc. betreffen. Entscheidungen und Ergebnisse des Schülerparlaments werden in einem Protokoll festgehalten, das anschließend in den Klassen vorgestellt wird und an der Schüler-Info-Wand ausgehängt wird. Ziel des Schülerparlamentes ist die lebendige Vermittlung demokratischen Denkens und die Übernahme von selbstständiger Verantwortung.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus drei Lehrern, drei Elternvertretern und der Schulleitung. Sie findet in der Regel zweimal jährlich statt.

Schullaufbahnempfehlung

Am Ende des ersten Halbjahres der 4. Klasse spricht der Klassenlehrer in Abstimmung mit den Fachlehrern die Schullaufbahnempfehlung aus. Die Eltern erhalten diese Empfehlung mit dem Zeugnis zum Halbjahr. Der Klassenlehrer lädt die Eltern zuvor zu einer Einzelberatung ein und bespricht mit ihnen die Empfehlung. Ebenfalls findet meist im November ein Informationsabend über die weiterführenden Schulen statt. Die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn treffen die Eltern.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft – das Elterngremium – setzt sich zusammen aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden bzw. den Vertretern. Die Schulleitung soll an den Sitzungen teilnehmen.

Aufgaben der Schulpflegschaft:

Unterstützung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Beratung der Schule, Mitgestaltung des Schullebens und Mitwirkung an schulischen Projekten, Vertretung der Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit.

Schulregeln s. „Haus des Lernens“

Schulpsychologischer Dienst und Schulpsychologische Beratungsstelle

Der schulpsychologische Dienst hilft bei Fragen und Problemen des Lernens und Zusammenlebens vom Schuleintritt bis zum Verlassen der Schule, z.B. Probleme bei den Hausaufgaben, Lern- und Leistungsproblemen, Rechenschwäche u.v.m.

Schulversäumnis (s. Krankmeldung)

Ist ein Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern die Schule vor Unterrichtsbeginn (Sekretariat). Dies muss an jedem Tag erfolgen, an dem ihr Kind aus oben genannten Gründen verhindert ist. Eine schriftliche Krankmeldung ist nachzureichen. Auf Anfrage ist ein Attest vorzulegen.

Schwimmen

Der Schwimmunterricht findet an unserer Schule im zweiten Jahrgang statt. Hier können die Kinder unter anderem ihre Schwimmabzeichen erwerben. Die Kinder sollten in der kalten Jahreszeit möglichst eine Mütze dabei haben. Weitere Informationen erhalten die Eltern zeitnah vor Beginn des Schwimmunterrichts.

Singen/ gemeinsames Singen/ Schulsingen

Zu bestimmten Anlässen häufig auch zu den Jahreszeiten findet ein gemeinsames Singen aller Klassen statt. Unterstützt wird dieses durch unseren JekisS-Schulchor. Eltern sind dazu herzlich eingeladen.

Spielekiste

Jede Klasse verfügt über eine Kiste mit Pausenspielzeug. Über Spenden freuen sich die Kinder immer (z.B. Seilchen, Gummitwist, Schaumstoffbälle etc.).

Sport

Für den Sportunterricht benötigen die Kinder Turnzeug und Turnschuhe. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind, sich alleine an- und auszuziehen. Es sollte die Schuhe selbst zuschnüren können oder beim Sport Schuhe mit Klettverschluss tragen. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Kinder die langen Haare zusammenbinden und keinen Schmuck tragen (z.B. Ohrringe, Armbänder, Ketten). (Regeln für den Sportunterricht – siehe homepage: www.margaretenschule.de  –> Elternservice –> downloads)

Stammtisch

In vielen Klassen findet nach Absprache regelmäßig ein Elternstammtisch statt.

Selbstständigkeit

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Verabschieden Sie Ihr Kind bei Betreten des Schulgeländes und erwarten Sie es ggf. nach Unterrichtschluss auch dort. Die Kinder können die meisten Materialien im Klassenzimmer lassen. Daher sollte auch die Schultasche nicht zu schwer sein und kann von Ihrem Kind selbst getragen werden. Muten Sie Ihrem Kind Schritt für Schritt den selbstständigen Gang zur Schule zu.

Sekretariat

Unsere Sekretärin Frau Held kümmert sich nicht nur um die Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Schulleitung und Schulverwaltung, sie ist auch Anlaufstelle für Eltern und Kinder. Das Sekretariat ist täglich (außer mittwochs) von 7.45-11.45 Uhr besetzt. Dort können Sie sämtliche Anfragen schulischer Art vornehmen.

Sozialbüro

Das Sozialbüro Münster – Ost ist eine Anlaufstelle für Menschen aus unserem Stadtteil, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befinden und Hilfe suchen, ungeachtet der Religionszugehörigkeit und Nationalität.

Die Beratung erfolgt kostenlos, alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Sprechzeiten der Lehrkräfte

Bei Gesprächsbedarf können Sie mit der Lehrkraft einen gemeinsamen Termin vereinbaren. (Sprechzeiten: auf unserer Eltern-Info-Wand)

Stundenplan

Der Stundenplan gibt Auskunft über Beginn und Ende des Unterrichts. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Grundsätzlich wird Ihr Kind nicht vor der im Stundenplan festgesetzten Zeit entlassen. In Ausnahmefällen kann dies aber einmal erforderlich werden (z.B. Kälte in Klassenräumen bei einem Defekt der Heizung). Hinterlassen Sie für solche Fälle bitte eine Notfallnummer. Sollten wir Sie in diesen Ausnahmefällen nicht erreichen, wird ihr Kind regulär weiter betreut.
Da Kinder nicht in starren Zeiteinheiten lernen, wird unser Unterricht möglichst nicht im 45-Minuten-Takt gestaltet. Sie schreiben vielleicht 20 Minuten und rechnen 30 Minuten, spielen danach oder singen ein Lied. Deshalb stehen die Fächer der Klassenlehrer normalerweise nur mit Kreuzen versehen auf dem Stundenplan. So kann die Lehrkraft den Unterricht nach den Bedürfnissen der Kinder gestalten.

Stundentafel

Für alle Schulen des Landes sind durch die so genannten Stundentafeln die einzelnen Fächer sowie die Stundenzahl für die verschiedenen Klassen festgelegt. Auf dieser Grundlage erstellt die Schule den Stundenplan. Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann in begründeten Fällen geringfügig abgewichen werden.

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T

Tag der offenen Tür

Einmal jährlich findet der Tag der offenen Tür statt, um den künftigen Schulneulingen einen Einblick in das Schulleben an der Margaretenschule zu geben. Alle Klassen stellen an diesem Tag verschiedene Unterrichtsfächer vor. Die offenen Türen laden alle Kinder und Eltern dazu ein, den Unterricht zu beobachten oder sogar schon aktiv an ihm teilzunehmen. Im Hauptgebäude vor der Verwaltung und den OGS-Räumen können sich die Besucher z.B. über die Schuleingangsphase, das jahrgangsbezogene Arbeiten, unsere Konzepte oder unsere OGS informieren und Fragen stellen.

Termine

Wichtige Termine, die für alle Klassen von Bedeutung sind, werden durch die Schulleitung, in Elternbriefen mitgeteilt. Dazu erhalten die Eltern ca. einmal pro Halbjahr einen „Elternbrief“ mit wichtigen Informationen. Die Klassenlehrkräfte informieren zusätzlich (über die gelbe Mappe oder das Hausaufgabenheft) über klasseninterne bevorstehende Termine. Alle aktuellen Informationen und die Schuljahrestermine werden auch über die Homepage der Schule weitergegeben (www.margaretenschule.de), sowie auf der Eltern-Info-Wand veröffentlicht.

Teamteaching

Nach Möglichkeit wird jede Klasse an einigen Stunden in der Woche doppelt besetzt. Das heißt, der Unterricht wird gleichzeitig von zwei Lehrkräften erteilt. Durch die Doppelbesetzung können die Lehrer besser auf die Kinder eingehen und sie gezielter fördern.

Theaterbesuch

In der Regel organisieren wir einmal pro Schuljahr einen gemeinsamen Theaterbesuch mit allen Klassen. Dies kann sowohl in der Schule stattfinden, als auch ein Besuch im Theater sein.

Toiletten

Toiletten sind sauber und ordentlich zu halten. Im Übrigen sind sie kein Spielplatz. Bei nachweislich groben Unfug oder Beschädigung der Einrichtung müssen die Eltern die Kosten für die Reparatur übernehmen. Unser Schülerparlament hat in Zusammenarbeit mit den Kindern und Lehrkräften verbindliche Toilettenregeln aufgestellt (siehe: www.margaretenschule.de –> Elternservice –> downloads und –> Margaretenschul-Kids).

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U

Unterricht

Über die Inhalte des Unterrichts in den einzelnen Klassen werden die Eltern zu Beginn eines jeden Halbjahres durch die Lehrkraft informiert.

Unterrichtsausfall

bei Hitzefrei:
An Tagen mit besonders hohen Temperaturen kann nach der 4. Schulstunde hitzefrei erteilt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung über „hitzefrei“ erfolgt in der Regel einen Tag vorher durch die Lehrer.

bei unvorhergesehenem Glatteis oder Schneefall:
An Tagen mit starkem Glatteis oder Schneefall können Sie, als Eltern, entscheiden, ob Ihr Kind zur Schule gehen soll oder nicht. Bei extremem Witterungsverhältnissen wird u.U. kein Unterricht stattfinden; bzw. Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Kind früher aus der Schule entlassen wird (Sie werden kurzfristig telefonisch darüber benachrichtigt).

Unterrichtszeiten – Rhythmisierung des Vormittages

07.55 Uhr – 08.10 Uhr
gleitender Anfang
08.10 Uhr – 09.40 Uhr
1. und 2. Unterrichtsstunde
09.40 Uhr – 10.00 Uhr
Hofpause auf beiden Schulhöfen

9.40 Uhr – 9.50 Uhr
Frühstückspause in der Klasse

10.10 Uhr – 11.40 Uhr
3. und 4. Unterrichtsstunde
11.40 Uhr – 11.55 Uhr
Hofpause auf dem Innenschulhof
11.55 Uhr – 12.40 Uhr
5. Unterrichtsstunde
12.40 Uhr – 13.25 Uhr
6. Unterrichtsstunde
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V

Vergleichsarbeiten

In der 3. Klassenstufe werden die Vergleichsarbeiten VERA in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Der Termin wird vom Ministerium festgelegt. Alle Klassen in Nordrhein-Westfalen schreiben gleichzeitig. Die Inhalte werden vom Ministerium vorgegeben.

Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehung ist in allen Schuljahren Bestandteil des Sachunterrichts. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei finden regelmäßig Unterrichtsgänge statt. Die Kinder lernen, wie sie sich im Straßenverkehr, vor allem auf ihrem Schulweg, verhalten müssen. Im 4. Schuljahr vertiefen die Schüler durch die Radfahrübungen ihre Kenntnisse bezüglich der Straßenverkehrsregeln.

Verletzungen

Alle Lehrkräfte und unsere Sekretärin Frau Held spenden bei kleinen Verletzungen nicht nur Trost, sondern leisten auch eine Erstversorgung. Bei größeren Verletzungen werden Sie sofort benachrichtigt, weshalb es auch wichtig ist, dass Sie für uns erreichbar sind. Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, dass Ihre Notfallnummern sowohl den Klassenlehrkräften, als auch dem Sekretariat und bei Bedarf auch der OGS/BMB bekannt sind.

Versicherung

Alle Schüler sind durch die Unfallkasse des Landes Nordrhein-Westfalen geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich nur auf Unfälle während der Unterrichtszeit, bei anerkannten schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg. Die Eltern bitten wir insbesondere um Mitteilung über Unfälle, von denen wir keine Kenntnis erhalten haben (z. B. auf dem Schulweg) und bei denen ein Arzt aufgesucht werden musste.

Bitte erklären Sie Ihrem Kind, dass zum Sportunterricht Uhren, Ringe, Ketten und Ohrschmuck abgelegt bzw. getaped sowie langes Haar zusammengebunden werden muss.

Vertretungsunterricht

Um Unterrichtsausfälle zu vermeiden, wird der Unterricht der Klassen im Falle einer Erkrankung der Lehrpersonen, wie in unserem schuleigenen Vertretungskonzept vorgesehen, entweder durch eine andere Lehrkraft vertreten oder die Kinder werden nach festen Aufteillisten in andere Klassen aufgeteilt. Durch Absprachen und Zusammenarbeit der Parallelklasse wird gewährleistet, dass die entsprechenden Lehrkräfte wissen, woran die aufgeteilten Kinder arbeiten können, um ein Weiterkommen im Unterrichtsstoff zu sichern.

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Z

Zahnarzt

Einmal jährlich untersucht der Schulzahnarzt die Zähne unserer Kinder.

ZfsL – Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

Unsere Schule bildet regelmäßig Lehramtsanwärter (LAA/Referendare) aus. Diese werden bei uns durch die Ausbildungsbeauftragte und die Mentoren betreut. Außerschulisch wird die Ausbildung vom ZfsL begleitet.

Zusammenarbeit

Eltern und Schule müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Bitte teilen Sie uns wichtige Veränderungen (Wohnungswechsel, Telefonnummer, Sorgerecht) mit. Aber auch Leistungsschwankungen oder besondere Umstände, welche die schulische Entwicklung des Kindes beeinträchtigen, sind wichtig. Kommen Sie bitte frühzeitig in die Sprechstunde und halten Sie Kontakt zu den Lehrkräften (Hausaufgabenheft) Ihres Kindes.

Zuschüsse

Familien, die auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse Zuschüsse zu Schulmaterialien, Ausflügen, Schullandheimaufenthalten oder sonstigen Maßnahmen in der Klasse benötigen, wenden sich bitte an die Klassenlehrkraft. Natürlich können sie sich auch vertrauensvoll an die Schulleitung wenden, es kann Ihnen in vielen Fällen diskret geholfen werden. Auch im Sozialbüro erhalten Sie Unterstützung (siehe auch à „Sozialbüro“).