Hausaufgabenkonzept

Zielsetzung

Das vorliegende Hausaufgabenkonzept wurde im Austausch von Eltern, LehrerInnen und OGS-MitarbeiterInnen auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen (vgl. Punkt 1) entwickelt und soll den Umgang mit den Hausaufgaben an der Margaretenschule regeln. Es soll allen beteiligten Gruppen (Kindern, Eltern, LehrerInnen und OGS-BetreuerInnen) Transparenz hinsichtlich der Vorgaben, der Organisation und besonders auch der Aufgabenverteilung bezüglich der Hausaufgaben geben. In einem „Hausaufgabenvertrag“ (siehe Anhang) soll zukünftig zu Beginn eines jeden Schuljahres allen Beteiligten diese Aufgabenverteilung bekannt gemacht werden.

 

Rechtliche Grundlagen:

Schulgesetz §42 Absatz 3:

Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

 

Schulgesetz § 65 Abs. 2 Punkt 11 SchulG:

(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten:

11.Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten.

 

Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 05.05.2015

(vgl. BASS 12 – 63 Nr. 3):

4.1 Grundsätze

Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. Sie dürfen nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder zu kompensieren oder Schülerinnen oder Schüler zu disziplinieren.

4.3 Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag

Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.

4.4 Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben

Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

 

In der Primarstufe

für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten ,

für die Klassen 3 und 4 in 45 Minuten,

 

 

 

Hausaufgaben an der Margaretenschule

Vorbemerkungen zu den Hausaufgaben

Je nach Jahrgangsstufe, Fach und Unterrichtskonzeption übernehmen die Hausaufgaben folgende Funktionen:

  • Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken.
  • Vorbereitung sowie Unterstützung bestimmter Unterrichtsschritte
  • Vertiefung von Unterrichtsinhalten
  • Informationsbeschaffung für bestimmte Unterrichtsabschnitte
  • Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen

 

Grundsätze zu den Hausaufgaben

Aus den genannten Funktionen ergeben sich folgende Grundsätze:

  • Die Erledigung der HA ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Pflicht.
  • Die HA werden von den Schülern selbstständig und sorgfältig angefertigt.
  • Die HA erwachsen aus dem Unterricht und sind in diesen eingebunden.
  • Die HA werden im Unterricht vorbereitet und entsprechend gewürdigt.
  • Die HA werden regelmäßig kontrolliert bzw. verglichen.
  • Die HA sind nicht immer allgemeingültig, sondern werden differenziert nach Menge und Schwierigkeitsgrad für Schüler mit besonderen Fähigkeiten bzw. besonderen Schwierigkeiten aufgegeben.
  • Die HA werden nicht benotet.
  • Die Information über das HA-Konzept erfolgt auf den Elternversammlungen der einzelnen Klassen.

 

 

Zusätzliche Vereinbarungen

  • Aufgrund der hohen Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler am Angebot des Offenen Ganztags sind die Regelungen zu den Hausaufgaben eng mit den Betreuungsmöglichkeiten der OGS abgestimmt. (siehe auch Punkt 3)
  • Hausaufgaben können unter Berücksichtigung der zuvor genannten rechtlichen Grundlagen, der Vorbemerkungen und der Grundsätze an den Schultagen: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag aufgegeben werden.
  • Erstklässler haben an Tagen mit 5 Unterrichtsstunden keine Hausaufgaben auf.
  • Am Schwimmtag (Kinder haben 6 Unterrichtsstunden) hat die betreffende Klasse keine Hausaufgaben auf. Wenn die Parallelklasse 4 Unterrichtsstunden hat, dann können Hausaufgaben für die Parallelklasse gestellt werden.
  • Lehrer können in der Hausaufgabenbetreuung der OGS eingesetzt werden.

 

 

 

Hausaufgabenbetreuung in der OGS

Eine wichtige Schnittstelle zwischen Schule und dem Offenen Ganztag stellen die Hausaufgaben dar. Es bestehen unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse der Beteiligten (Lehrer/Innen, Eltern, Kinder, OGS-Mitarbeiter/Innen). Deshalb ist es  wichtig, verschiedene Verantwortungsbereiche klar zu definieren und einen gemeinsamen, für alle transparenten und eindeutigen Konsens zu finden.

Sinnvolle und klug eingesetzte Hausaufgaben haben den Vorteil, dass sie die Lern- und Übungszeit verlängern und die Schülerinnen und Schüler auf diese Weise zur Selbständigkeit anregen.

Durch die Hausaufgaben lernen die Kinder:

  • selbständig (möglichst ohne oder mit nur wenig Hilfe)
  • zügig (möglichst ohne Ablenkung)
  • genau (möglichst korrekt, sachlich richtig, sauber, übersichtlich)
  • rücksichtsvoll (leise sein, abwarten können) zu arbeiten

Hausaufgaben fördern zudem auch das Selbstbewusstsein und die Konzentration.

Absprachen zwischen Lehrkräften und den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OGS bezüglich der Hausaufgaben können entweder mündlich oder in Form eines Mitteilungsheftes geschehen.

 

Aus pädagogischen Gesichtspunkten ist es wünschenswert, dass eine Lehrkraft  auch in der Hausaufgabenbetreuung ihrer Klasse eingesetzt wird.

 

Bestimmte Hausaufgaben können aus organisatorischen Gründen nicht, bzw. nur je nach Thema und Ausstattung in eingeschränktem Maße durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. Das Abfragen und Üben von Gedichten und des 1×1,  Aufgaben im praktischen Bereich (Messen, Wiegen …), Informationen zu einem Thema sammeln.

 

 

Organisation der Hausaufgaben in der OGS

Von Montag bis Donnerstag bietet der Offene Ganztag eine Hausaufgabenbetreuung an. Hier erledigen die angemeldeten Kinder ihre Hausaufgaben. Wir sind bestrebt, dieses den Kindern zu festen Zeiten, in festen Räumen und mit festen BetreuerInnen zu ermöglichen. Es steht eine Lernzeit von 30 Minuten für die Kinder des ersten und zweiten Schuljahres zur Verfügung, den Kindern des dritten und vierten Jahrgangs von 45 Minuten. Für Kinder aus den ersten beiden Jahrgangsstufen endet die Hausaufgabenzeit spätestens um 14.00 Uhr, für Kinder aus den Klassen 3 und 4 spätestens um 15.00 Uhr. Bei den Hausaufgaben wird  jede Klassenstufe von ihrem/ ihrer vertrauten StufenleiterIn  oder einer/m fest zugeordneten pädagogischen Mitarbeiter/in bzw. der betreuenden Lehrkraft begleitet. Die OGS bietet somit den Rahmen für eine konzentrierte Erledigung der Hausaufgaben.

Am Freitag erhalten die Kinder die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben selbstständig unter Aufsicht während der OGS Zeit in der Schule zu erledigen. Dazu werden sie von den Eltern verbindlich angemeldet.

 

Rückmeldung zu den Hausaufgaben

Die anwesende Betreuungskraft unterzeichnet die Hausaufgaben mit folgenden Kürzeln:

  • Ein Smiley unter den Hausaufgaben zeigt an, wie das Kind gearbeitet hat und bezieht sich nicht auf den Inhalt!

In einigen Klassen erhalten die Kinder zudem von der Hausaufgabenbetreuung für ihr ruhiges und konzentriertes Arbeiten einen Smiley. Dieser wird in eine Liste eingetragen. Zehn lachende Smileys kann das Kind zum Beispiel gegen eine kleine Belohnung eintauschen.

 

Aufgabenverteilung bezüglich der Hausaufgaben

Die Lehrer/Innen …

  • besprechen die Hausaufgaben.
  • stellen im Umfang angemessene Hausaufgaben (siehe auch die Punkte 4.1 und 4.4 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 5.5.2015).
  • geben Anleitung zu einer sorgfältigen und übersichtlichen Heftführung.
  • kontrollieren regelmäßig die Hausaufgaben und geben ggf. Rückmeldungen

Die Betreuer/Innen der OGS …

  • sorgen für einen ruhigen Arbeitsplatz und eine positive Lernatmosphäre.
  • geben bei Bedarf zusätzliche Anfangshilfen.
  • vergewissern sich, ob alle Aufgaben erledigt wurden.
  • unterzeichnen die Hausaufgaben mit den unter Punkt 3.2 genannten Kürzeln.
  • geben bei auffälligen Schwierigkeiten den Lehrkräften eine Rückmeldung.
  • unterstützen die Kindern bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben.

Die Kinder …

  • notieren die Hausaufgaben in einem Hausaufgabenheft
  • passen bei Erklärungen auf und fragen bei Problemen nach.
  • bemühen sich, zügig, konzentriert und selbständig zu arbeiten.
  • achten auf eine sorgfältige und übersichtliche Heftführung.
  • geben zuverlässig Auskunft, ob sie fertig sind oder nicht.
  • nehmen ihre Hausaufgaben mit nach Hause.
  • holen nicht erledigte und unvollständige Hausaufgaben nach und zeigen sie unaufgefordert vor.

Die Eltern …

  • sorgen zu Hause für einen ruhigen Arbeitsplatz und eine positive Lernatmosphäre.
  • halten ihre Kinder zu einer sorgfältigen und übersichtlichen Heftführung an.
  • vergewissern sich, dass alle Hausaufgaben erledigt wurden.
  • sorgen dafür, dass nachzuholende oder neu anzufertigende Aufgaben erledigt werden. Sie bestätigen dies durch ihre Unterschrift.
  • halten ihre Kinder an, die Schultasche aufzuräumen (Vollständigkeit der Arbeitsmaterialien, Kontrolle der Postmappe…).
  • unterstützen ihre Kinder bei einer ordentlichen Mappenführung (Mäppchen, Hefte…).
  • beraten gravierende Probleme bei der Hausaufgabenbearbeitung mit den Lehrern/Innen.
  • halten ihre Kinder dazu an, die Arbeitszeit in der OGS angemessen zu nutzen.

 

 

Zusammenarbeit Grundschule – OGS – Eltern

Grundsätze zu den Hausaufgaben werden allgemein auf den Klassenpflegschaftssitzungen besprochen. Individuelle Probleme besprechen die Eltern mit den Lehrern/Innen ihres Kindes.

Die jahrelange gute Zusammenarbeit zwischen den Lehrern/Innen und den OGS-Mitarbeitern/Innen und auch das vorliegende Hausaufgabenkonzept ermöglichen einen reibungslosen Ablauf bei der Hausaufgabenbetreuung. In besonderen Fällen tauschen sich die Beteiligten umgehend aus.

Hausaufgabenbetreuung entbindet die Eltern nicht von der Verpflichtung, für die Erfüllung der schulischen Pflichten zu sorgen. Daher verbleiben die inhaltliche Überprüfung der Hausaufgaben und die Beratung mit dem Lehrer / der Lehrerin auch bei Lernschwierigkeiten bei den Erziehungsberechtigten.

Damit die Inhalte dieses Hausaufgabenkonzeptes auch wirkungsvoll umgesetzt werden können und Erfolg bringen, ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten zwingend notwendig!

 

Entwicklung und Perspektiven

Seit Eröffnung der OGS im Jahre 2003 arbeiten wir fortwährend gemeinsam an einer Qualitätsverbesserung. Die Erstellung eines Hausaufgabenkonzeptes stellt hierzu einen wesentlichen Schritt dar. Dieses Konzept bedarf allerdings einer ständigen Überprüfung: Bewährt es sich in der Praxis? Können sich alle Beteiligten damit identifizieren?

Wir legen großen Wert auf eine gute, kooperative und respektvolle Zusammenarbeit zwischen Schule – OGS – Eltern – Kindern und hoffen auf einen beständigen vertrauensvollen Austausch.

Aus diesem Grund wurde eine Elternbefragung durchgeführt (Fragebogen siehe Anhang), welche über die Zufriedenheit bei der Erledigung der Hausaufgaben Auskunft geben und ggf. auch Vorschläge zur weiteren Verbesserung geben kann. Diese Befragung soll zukünftig alle vier Jahre wiederholt werden.

 

Ebenso ist eine Kinderbefragung geplant, die im nächsten Schuljahr (2016/17) zum ersten Mal durchgeführt und dann ebenfalls im Vier-Jahres-Rhythmus wiederholt werden soll.

 

Zu Beginn des Schuljahres 2016/17 wird den Schülerinnen und Schülern eine Übersicht über die Aufgaben und Pflichten (siehe Punkt 4) ausgeteilt, welche von allen Beteiligten (Kindern, Eltern Lehrer, OGS-Mitarbeitern) mittels Unterschrift zur Kenntnis genommen werden soll. Sie trägt den Titel „Hausaufgabenvereinbarung“.