Inklusions-Konzept

Inklusion

Das Inklusionskonzept der Margaretenschule gibt Auskunft darüber,

  • wie ein besonderer Unterstützungsbedarf festgestellt wird,
  • welche Aspekte der Diagnostik, Netzwerkbildung und Teamarbeit zum Tragen kommen,
  • wie Förderpläne aufgestellt und evaluiert werden,
  • welche Förderschwerpunkte in welcher Weise gegenwärtig relevant sind,
  • wie der Förderunterricht organisiert ist,
  • welche Rahmenbedingungen zurzeit bestehen
  • und auf welcher pädagogischen Grundhaltung das gemeinsame Lernen basiert.

 

1. Feststellen eines besonderen Unterstützungsbedarfs

Einige Schüler haben einen besonderen Unterstützungsbedarf. Dieser kann im Bereich Lernen (LE), emotionale und soziale Entwicklung (ESE), Sprache (SQ), körperliche und motorische Entwicklung (KM), geistige Entwicklung (GG), Hören und Kommunikation (HK) oder Sehen (SE) liegen. Je nach Förderschwerpunkt erfolgt die Förderung zieldifferent oder zielgleich. Ob bzw. wann der Unterstützungsbedarf durch ein Gutachten (AOSF) festgestellt werden kann oder muss, hängt vom Förderschwerpunkt ab.

Die Beauftragung mit einem AOSF-Verfahren und die letztendliche Entscheidung hinsichtlich des Unterstützungsbedarfs und des Förderorts erfolgt durch die Schulaufsicht. Im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ist zur Gewährung eines Unterstützungsbedarfs ein formelles AOSF-Verfahren jedoch nicht zwingend notwendig (Ausnahme: Förderschwerpunkt LE). Es reicht aus, die Förderung in einem Förderplan festzuschreiben und zu evaluieren. Ein besonderes Augenmerk liegt für uns hier in der präventiven Arbeit.

Die Antragstellung soll in der Regel durch die Eltern erfolgen; nur in Ausnahmefällen kann der Antrag von der Schule gestellt werden (z.B. starkes bzw. häufiges selbst- oder fremdverletzendes Verhalten).

2. Diagnostik, Netzwerkbildung, Teamarbeit

Die Feststellung des Unterstützungsbedarfs muss sich auf eine umfangreiche Diagnostik (Verhaltensbeobachtung; standardisierte Verfahren) stützen. Diese kann in vielen Fällen durch die Förderlehrperson bzw. die Klassen- oder Fachlehrperson der Grundschule erfolgen, kann aber auch auf den Ergebnissen externer Stellen (Psychologische Praxen, Augenarzt, Pädaudiologen und andere) beruhen. Im ersten Schuljahr wird im Sinne einer Schuleingangsdiagnostik besonderer Wert auf das frühzeitige Erkennen eines besonderen Unterstützungsbedarfs bzw. einer erschwerten Lernausgangslage gelegt.

Eine optimale Förderung setzt ein Mehr-Augen-Prinzip voraus. Die Einbeziehung unterschiedlicher Fachlichkeiten und die Bildung eines Netzwerkes sind dabei unumgänglich. Für uns ist es selbstverständlich dazu beispielsweise mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle, ergotherapeutischen und logopädischen Praxen, dem kommunalen Sozialdienst, anderen Förderschulen und der OGS eng zusammenzuarbeiten.

Das angestrebte Ziel ist ein regelmäßiger Austausch in Form eines Runden Tisches wie es in manchen Fällen bereits gut umgesetzt wird (z.B. Hilfeplangespräche). Orientierung auf dem Weg zur inklusiven Schule gibt uns der Index für Inklusion. Er hilft uns inklusive Kulturen zu schaffen, inklusive Strukturen zu etablieren und inklusive Praktiken zu entwickeln.

 

Förderpläne

Die Förderung der Kinder wird mit Zielvereinbarungen in Form eines Förderplans dokumentiert. Der Förderplan dient der schnellen und übersichtlichen Information über die Lernausgangslage. Er umfasst neben dem Förderprofil eine Ziel- und Maßnahmenbeschreibung sowie die Dokumentation der Elterngespräche, der Lernverträge/Schülergespräche, der eingesetzten Verstärkersysteme und der Netzwerkbildung. Der Förderplan wird in regelmäßigen Abständen evaluiert und überarbeitet. Die Inhalte des Förderunterrichts werden in einem eigenen Förderbuch (Dokumentation der Arbeit der Förderlehrperson) bzw. im Klassenbuch (Dokumentation anderweitigen Förderunterrichts) notiert.

 

Inklusiver Unterricht erfordert in besonderem Maße Strukturierung, Visualisierung, Handlungsorientierung, kleinschrittiges und wiederholendes Lernen sowie eigenständige Lösungskontrolle.

 

3. Aktuelle Förderschwerpunkte

Zurzeit befinden sich an der Margaretenschule im Gemeinsamen Lernen ausschließlich Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen. Ihre Förderung basiert auf folgenden Feststellungen:

 

Unterstützungsbedarf ESE

Für Kinder mit Unterstützungsbedarf in diesem Bereich ist der Beziehungsaufbau und die personelle Kontinuität unabdingbar. Verstärkersysteme, Sanktionen, Verhaltensgespräche und -verträge helfen dem Kind positives Verhalten aufzubauen und unerwünschtes Verhalten zu verringern. Bei stark herausforderndem, oppositionellem Verhalten hilft ein Auszeit-Konzept (Verhaltensampel, Denk-nach-Zettel) das Kind im eigenverantwortlichen Handeln zu stärken.
Gerade für Kinder mit Unterstützungsbedarf ESE ist eine intensive Konfliktkultur wichtig. Wir treten dem Kind klar und mitunter konfrontativ, aber stets wertschätzend gegenüber. Wir vermitteln ihm, dass nicht seine Person sondern ausschließlich sein situativ klar zu benennendes Verhalten unerwünscht ist und ggf. sanktioniert wird. Stets wird es dabei dazu aufgefordert und darin unterstützt Handlungsalternativen zu finden.

Einmal in jeder Woche wird an der Margaretenschule in jeder Klasse ein Klassenrat mit festen Abläufen bzw. Ritualen abgehalten. Darüber hinaus findet in regelmäßigen Abständen ein Schülerrat statt.

 

Unterstützungsbedarf LE

Zur Schaffung einer inklusiven Klassenstruktur gehört es besonders mit Blick auf den Unterstützungs-bedarf Lernen nicht nur die Vielfalt der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen sondern auch der unterschiedlichen Lernwege und -ziele zu akzeptieren (zieldifferentes Lernen). Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Lernen sind in besonderem Maße auf Wiederholungen, praktisches Handeln, kleinschrittiges Lernen sowie vermehrte und langfristige Anschauung angewiesen. Indem wir feststellen, dass die im Lehrplan genannten altersentsprechenden Ziele nicht erreicht werden können, schützen wir das Kind vor Überforderung und erhalten seine Lernmotivation und stärken sein Selbstwertgefühl. Soweit möglich bzw. sinnvoll wird das Kind inhaltlich und sozial aber in das Klassengeschehen eingebunden.

 

Unterstützungsbedarf SQ

Kinder mit starken Auffälligkeiten in der Artikulation, dem Sprechfluss, dem Wortschatz, der Struktur der sprachlichen Äußerungen und / oder anderer Aspekte einer erfolgreichen Kommunikation benötigen in besonderer Weise einen Unterricht, der geeignete sprachliche Übungsfelder bietet bzw. Aspekte der Sprache angemessen thematisiert. In der Regel ist es dabei notwendig, dass das Kind extern eine logopädische Therapie erhält und ein Austausch zwischen Logopädie und Schule stattfindet.

Wir achten darüber hinaus vor allem auf die psychosozialen Aspekte, die mit einer Sprachbehinderung häufig einhergehen, indem wir gezielt eine erfolgreiche Interaktion mit den Mitschülern unterstützen.

 

4. Förderunterricht

Der Förderunterricht ist Bestandteil des Klassenunterrichts. Er wird nicht nur für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf angeboten, sondern mit präventiver Zielsetzung einer erweiterten Schülergruppe. Unter anderem sollen hierdurch auch Teilleistungsstörungen (z.B. LRS, Dyskalkulie) aufgefangen werden. Der Förderunterricht kann innerhalb der Klasse oder aber in Kleingruppen bzw. in Form von Einzelförderung realisiert werden. Dafür stehen unterschiedliche Räume zur Verfügung, z.B. Computerraum (Lernwerkstatt), Mehrzweckraum, Forscherwerkstatt oder Schülerbücherei.

 

5. Rahmenbedingungen

Inklusives Lernen erfordert für viele Kinder mit Unterstützungsbedarf nicht nur eine intensive Zuwendung sondern auch einen überschaubaren sozialen Rahmen bzw. ein begrenztes akustisches Feld. Um diese Notwendigkeit zu gewährleisten streben wir kleine Lerngruppen an. In Klassen, die die von fachlicher Seite veranschlagte inklusive Maximalgröße von 25 Schülern überschreiten, bieten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten verstärkt Maßnahmen der äußeren Differenzierung an.

Die baulichen und sächlichen Voraussetzungen für den Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen (z.B. raumakustische Maßnahmen,

Rampen/Aufzug, Bildschirmlesegerät, Punktschriftdrucker und anderes) sind bisher noch nicht vorhanden.

Räume für Individualisierungs- und Differenzierungsmaßnahmen stehen bisher nur in sehr eingeschränktem Maße zur Verfügung. Ein Konzept, das den Bedarf im Einzelnen beschreibt und angemessene Lösungen sucht, wird zurzeit erstellt.

 

Seit dem Schuljahr 2013/14 sind zwei Förderlehrpersonen mit insgesamt 36 Förderstunden fest an der Schule. Dies erleichtert kontinuierliches Arbeiten und die Etablierung von festen Teamstrukturen. Die Verteilung der vorhandenen Förderstunden auf die verschiedenen Klassen erfolgt nach intern vereinbarten Kriterien. Damit die wichtige Beziehungsgrundlage zum Schüler aufgebaut und die Zusammenarbeit im Team vereinfacht werden kann, werden die Förderlehrpersonen in der Regel fest verschiedenen Klassen zugeordnet. Planung, Reflektion und Absprachen erfolgen in regelmäßigen Teamsitzungen.

 

6. Pädagogische Grundhaltung

Die Basis, auf der nach unserer Auffassung gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Unterstützungsbedarf nur gelingen kann, ist folgende übergreifende, allgemeine pädagogische Grundhaltung aller Mitarbeiter:

Wir ermöglichen individuelles und selbstständiges Lernen auf der Basis von Wertschätzung und Ressourcenorientierung. Unsere Schule vermittelt aufbauend auf den individuellen Lernmöglichkeiten jedes Kindes, die bereits in Kita und Familie grundgelegt wurden, grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten. Dabei können die Kinder auf unterschiedlichen Leistungsniveaus lernen. Der Ausgangspunkt unseres Arbeitens sind die persönlichen Stärken jedes Kindes, die Entwicklung seiner Lernfreude und seiner Eigenverantwortlichkeit. Daran anknüpfend unterstützt die Schule die Entwicklung sozialer Kompetenzen jedes Kindes, z.B. bei der Arbeit, bei Gesprächen, beim Spiel, bei Festen und Feiern.